Die Swissmedic und Impfärzte in der Schweiz sehen wegen der Zulassung und Verabreichung von COVID-Impfungen strafrechtlichen Konsequenzen entgegen

 

Es geht endlich los!

Die detailorientierten Schweizer nehmen ihre medizinische Einrichtung in einer formellen Strafanzeige für die Genehmigung und Verabreichung der Covid-19-mRNA-Spritzen im großen Stil in Anspruch.

Und darum geht es in der Strafanzeige gegen Swissmedic (SRF, 14.11.2022):

Am 14. Juli 2022 reichte ein Rechtsanwalt im Namen von sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigten eine 300-seitige Strafanzeige bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft ein.

Sie richtet sich gegen drei Vertreter der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Swissmedic) und fünf impfende Ärzte des Inselspitals Bern.

Gegen sie soll ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Mit einer Medienkonferenz ist der Anwalt nun an die Öffentlichkeit gegangen.

Das sind die Kläger:

Der Anwalt der Betroffenen, Philipp Kruse, ist erklärter Gegner von Impf- und Covid-Maßnahmen.

Er vertrat Menschen, die sich weigerten, Masken zu tragen, oder Eltern, die nicht wollten, dass ihre Kinder an Pooltests teilnehmen.

Auf der Medienkonferenz traten auch Ärzte auf, die als Corona-Skeptiker aufgefallen waren.

So heißt es in der Anklageschrift:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, mit der Zulassung und Verabreichung der Covid-19-Impfung gegen grundlegende arzneimittelrechtliche Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben.

Es gibt eine Reihe weiterer Anklagepunkte, darunter vorsätzliche oder möglicherweise fahrlässige Körperverletzung, Lebensgefährdung, Tötung und Abtreibung.

Das sind die angeblichen Schäden:

Laut Anwalt Kruse reichen die Schäden von kreisrundem Haarausfall, Entgleisung des Menstruationszyklus über Polyarthritis, Muskelschwäche und chronische Erschöpfung bis hin zum Tod einer 20-jährigen Person.

Einige der sechs aufgeführten Opfer sind immer noch arbeitsunfähig.

Der Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung wurde von Experten in fünf Fällen bestätigt.

Bei Verstorbenen muss der Kausalzusammenhang anhand pathologischer Untersuchungen nachgewiesen werden.

Diese Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Und das sagt die Swissmedic:

Nämlich nichts.

Swissmedic will sich zum laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern.

Auch das Bundesamt für Gesundheit und die eidgenössische Impfkommission wollen sich nicht dazu äußern.

Was in anderen Ländern in Bezug auf die fehlende Rechenschaftspflicht und Verantwortung für Covid-19-Injektionsschäden unter dem Radar bleibt, wird in der Schweiz wahrscheinlich nicht vorkommen.

Die Schweizer sind stolz darauf, objektiv, fleißig, gründlich und gerecht zu sein.

Aufgrund dieser sehr hohen öffentlichen Erwartungen ist es unmöglich, die Gesetze in den Büchern dort drüben in den Alpen unter den Teppich zu kehren.

Märchen zu erzählen oder die Wahrheit völlig zu ignorieren, geht dort nicht so einfach wie bei uns in Deutschland:

Es geht konkret um diese Artikel des Arzneimittelgesetzes:

Art. 3 Sorgfaltspflicht

1. Wer mit Arzneimitteln umgeht, muss nach dem Stand von Wissenschaft und Technik alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.

8. Kapitel: Strafbestimmungen

8.6.233 Verbrechen und Vergehen

1. Wer vorsätzlich: a. Arzneimittel ohne die erforderliche Bewilligung oder Bewilligung, entgegen den mit einer Bewilligung oder den damit verbundenen Auflagen oder die Sorgfaltspflichten nach den Artikeln 3, 7, 21, 22, 26 herstellt, in Verkehr bringt, anwendet, verschreibt, gemäß Artikel 29 und 42, Importe, Exporte oder Handel im Ausland betreibt, der hat in der Schweiz ein echtes Problem.

Der Link zum Arzneimittelgesetz ist hier eingefügt:

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2001/422/20220101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2001-422-20220101-de-pdf-a-1.pdf

Bemerkenswert ist hier auch noch, dass Swissmedic in Partnerschaft mit der Bill&Melinda Gates Foundation und der WHO sowie der FDA der wichtigste Kanal der globalen Impfprogramme ist.

Das ist also definitiv keine Verschwörungstheorie.

Den Newsletter zu diesem Blog können Sie hier anfordern:

https://arrangement-group.de/newsletter