Die Schweiz nimmt die COVID-Impfempfehlungen vorsichtig zurück und die Ärzte dürfen die umstrittenen Impfstoffe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verabreichen

 

Die Schweiz stoppt die Covid-Impfungen:

Alle Impfempfehlungen wurden zurückgenommen, die Ärzte dürfen die umstrittenen Impfstoffe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall verabreichen und tragen dann aber auch das Haftungsrisiko für Impfschäden.

Obwohl es bedauerlich ist, dass sie die plötzlich sehr hohe natürliche Immunität und die geringe Zirkulation von Viren als Hauptgrund angeben und nicht die völlige Wirkungslosigkeit und den Schaden, der durch den „Impfstoff“ verursacht wird, stellt dies dennoch den bislang mutigsten Akt einer Gesundheitsbehörde dar.

Die Haftung auf die Ärzte abzuwälzen ist sehr zu begrüßen, damit die Rechtsanwälte auch endlich etwas von diesem großen Kuchen abbekommen werden.

Vielleicht werden sie sich jetzt ein bisschen mehr Gedanken über die Rolle machen, die sie in diesem teuren Amateurfilm (D-Movie) gespielt haben.

Seltsamerweise haben die Mainstream-Medien diese Nachricht aber irgendwie verschlafen, weil das der GAU für sie ist.

Die Demaskierung des Virus wird die Aktien der Leitmedien völlig entwerten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) halten in ihrer Impfempfehlung (abrufbar auf dieser Website) per 3.4.23 fest:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/information-fuer-die-aerzteschaft/covid-19-impfung.html#-1942803447

Die Covid-19 Impfstrategie

Die Covid-19-Impfstrategie wurde von der Eidgenössischen Impfkommission (EKIF) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelt und aktualisiert.

Sie definiert die Impfziele und bildet die Grundlage für die Covid-19-Impfempfehlungen in der Schweiz.

Impfempfehlungen

Die Impfempfehlungen werden von der EKIF in Zusammenarbeit mit dem BAG erstellt.

Sobald Swissmedic die Zulassung eines Impfstoffs erteilt, erstellt die EKIF Impfempfehlungen basierend auf den Ergebnissen der klinischen Studien und weiteren verfügbaren Nachweisen.

In die Impfempfehlungen fließen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse ein und die aktuelle epidemiologische Lage wird berücksichtigt.

Dadurch können die Empfehlungen teilweise von der Zulassung abweichen.

Die Impfempfehlungen enthalten neben spezifischen Informationen zu den Impfzielgruppen und den Impfschemata auch Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sowie wichtige Hinweise zur Durchführung der Impfungen.

Die Impfempfehlung für die Covid-19 Impfung im Frühjahr/Sommer 2023

Die Seroprävalenzdaten von Corona Immunitas (Juni/Juli 2022) zeigen, dass mehr als 98 % der Schweizer Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 haben.

Das ist leider biochemisch völlig unmöglich und bereits an dieser Stelle können sich noch sehr viele weitere Dienstleister ihre Hände reiben.

In der Schule sagte mein Lateinlehrer bei solchen gravierenden Fehlern immer nur: Hättest du geschwiegen, dann wärest du ein Philosoph geblieben.

Einen gravierenden wissenschaftlichen Fehler (Totalversagen) kann man nicht mehr geraderücken, was hier aber gerade vergeblich ausprobiert wurde.

Man kann ihn nur eingestehen und seine amtliche Zulassung an die entsprechende Behörde kommentarlos zurücksenden.

Aber fahren wir fort:

Aufgrund der Immunitätslage, der derzeit vorherrschenden Virusvarianten und der zu erwartenden geringen Viruszirkulation im Frühjahr/Sommer 2023 ist davon auszugehen, dass Menschen ohne Risikofaktoren ein sehr geringes Risiko haben, im Frühjahr/Sommer 2023 schwer an Covid-19 zu erkranken.

Das war aber zu keinem Zeitpunkt anders gewesen und damit reitet sich diese Behörde immer tiefer in eine juristische Sackgasse hinein.

Aus diesem Grund wird keine Empfehlung zur Impfung gegen Covid-19 formuliert.

BAG und EKIF empfehlen die Impfung für besonders gefährdete Personen (BGP) ab dem 16. Lebensjahr nur dann, wenn der behandelnde Arzt dies aufgrund der epidemiologischen Lage im Einzelfall für medizinisch indiziert hält und ein vorübergehend erhöhter Schutz vor einer schweren Erkrankung zu erwarten ist.

Im Falle einer aufkommenden SARS-CoV-2-Welle würde für BGP eine Impfung gegen Covid-19 empfehlen.

In diesem Fall würden BAG und EKIF die Empfehlung entsprechend aktualisieren.

Die Empfehlungen gelten unabhängig von Art und Anzahl der bereits erhaltenen Impfdosen und der Anzahl der aufgetretenen SARS-CoV-2-Infektion.

Und jetzt wird plötzlich die nächste Plandemie (SARS-CoV-2) ins Spiel gebracht und das wird für jeden Juristen in der Schweiz endgültig zu einer Goldgrube.

Die Impfung wird vorzugsweise mit bivalenten mRNA-Impfstoffen oder Nuvaxovid® empfohlen.

Diese Impfstoffe sind ebenso wie der monovalente mRNA-Impfstoff grundsätzlich geeignet und werden empfohlen, um schwere Infektionen zu verhindern.

Ein Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion ist einzuhalten.

Informationen zu Personengruppen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe aufgrund chronischer Erkrankungen oder spezifischer Erkrankungen finden Sie im Dokument Personengruppen mit besonders hohem Risiko.

Für ungeimpfte Personen ab 5 Jahren mit schwerer Immunschwäche gelten abweichende Impfempfehlungen.

Dieser Satz war gerade eine Selbstanzeige und deshalb ist das wohl eher ein relativ verspäteter Aprilscherz.

Einzelheiten zu den Empfehlungssituationen und deren Ausnahmen:

Siehe Anhang 1 der Impfempfehlung zur Covid-19-Impfung.

Empfohlene Impfungen sind für Personen aus den Zielgruppen kostenlos.

Nicht empfohlene, aber durchgeführte Impfungen, beispielsweise zu Reisezwecken, sind kostenpflichtig.

Achtung und jetzt kommt es:

Solche Impfungen werden ohne subsidiäre Haftung des Bundes durchgeführt.

Das war gerade extrageil!

Laut diesem (nicht aus den Leitmedien stammenden) Bericht weisen Informationen aus dem vollständigen Strategiedokument darauf hin, dass die Haftung nun vollständig beim Arzt liegt:

Entschädigungen des Bundes für Impfschäden an Geschädigte kommen nur für Impfungen in Betracht, wenn diese behördlich empfohlen oder angeordnet wurden (vgl. Art. 64 EpG).

Schon sehr bald werden Sie übrigens etwas ganz Ähnliches zu Ihren Ersparnissen lesen und dafür haften Sie völlig alleine.

Falls Sie künftig finanziell nur noch in der dritten Klasse oder Liga unterwegs sein möchten, dann ist das hier ganz bestimmt nichts für Sie:

https://arrangement-group.de/membership-join

Den Newsletter zu diesem Blog sollten Sie tunlichst noch heute hier anfordern: 

https://arrangement-group.de/newsletter