Die regionalen Lockdowns sind eigentlich verfassungswidrig, doch das nützt uns nichts mehr

Darüber las man in unseren Leitmedien im letzten Jahr wieder einmal nicht besonders viel.

Ein deutsches Gericht hatte schon im letzten Frühjahr die vom Bund verhängten strikten Lockdowns als verfassungswidrig erklärt, als es in Thüringen eine Person freisprach, welche angeblich dagegen verstoßen hatte.

Ein Deutscher hatte durch eine Geburtstagsparty mit Freunden gegen die ungültigen Lockdown-Verordnungen in Deutschland verstoßen.

Doch ein Gericht in Weimar sprach den Angeklagten nicht nur frei, sondern stellte sogar noch fest, dass die zuständigen Behörden gegen das Grundgesetz verstoßen hätten.

Der Angeklagte hatte einen mutigen Rechtsanwalt und einen aufgeschlossenen Richter.

Beides ist inzwischen eine Seltenheit.

Der Frühjahrs-Lockdown in Thüringen wäre „eine politisch katastrophal falsche Entscheidung gewesen mit dramatischen Auswirkungen für alle Bereiche des Lebens“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Wie wahr!

Es verurteilte insbesondere die Einschränkungen zur privaten Versammlungsfreiheit mit einer Person aus dem Haushalt und einer von außerhalb.

Gegen diese Regelung verstieß der Angeklagte, weil er sieben Freunde zu sich nach Hause eingeladen hatte.

Der Richter führte aus, dass die Landesregierung selbst beim Erlass des Lockdowns gegen die „unantastbaren garantierten Grundrechte“ verstoßen habe, welche im Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben wurden.

Zu meiner Zeit musste man solche Fälle schon im ersten Semester in den Klausuren lösen und ich habe das nur im Nebenfach studiert.

Wir sind also schon tief gesunken.

Nach Ansicht dieses Gerichts hatte auch die Bundesregierung gar kein Recht, solche Restriktionen zu verhängen.

Es gab nämlich zu jenem Zeitpunkt gar keine „Epidemie von nationaler Tragweite“ und das Gesundheitssystem stand nicht am Rand des Abgrunds, weil das RKI damals berichtet hatte, dass die Reproduktionsrate des Corona-Virus unterhalb des Wertes von 1 gesunken war.

Der Richter führte weiter aus, dass die Landesregierung in Thüringen gar kein Recht hatte, solche weitreichenden Maßnahmen zu ergreifen.

Das kann im Zweifelsfall nur das höchste Gericht entscheiden und ggf. zur Nachbesserung an den Bundestag in Berlin weiterreichen.

Der Lockdown in Thüringen wäre der „härteste und weitreichendste Eingriff in die Grundrechte in der Geschichte der BRD gewesen“ schrieb das Gericht und nannte die Maßnahmen einen Angriff auf „die Grundwerte unserer Gesellschaft und er war unverhältnismäßig.“

Ich liebe dieses letzte Wort, weil man damit vor Gericht zumindest in den guten alten Zeiten die besseren Karten in der Hand hielt.

Diese Entscheidung hatte nur eine Auswirkung für diesen ganz speziellen Fall und der Angeklagte musste nicht die Strafe von 200 Euro bezahlen.

Thüringens Staatsanwaltschaft in Erfurt ist dieses Urteil natürlich ein Dorn im Auge und sie verlangte deshalb in der vergangenen Woche eine Revision des Urteils.

Damit wird der Fall erneut aufgerollt und deshalb berichte ich heute darüber.

Man wird diesen Fall deshalb dem übergeordneten Gericht zuweisen, falls das bisherige Gericht keine Änderung vornimmt und das könnte dann zu einer ganz anderen Entscheidung in dieser Sache gelangen.

Man will das Recht den Lockdowns anpassen und damit künftig eine einheitliche Rechtsprechung in diesen Fällen haben.

Oder etwas deutlicher formuliert: Was nicht passt, das wird eben passend gemacht!

Schließlich haben wir in Deutschland aus historischen Gründen gleich zwei Deep States (einer wäre schon zu viel gewesen) und wer mehr dazu erfahren möchte, der findet weitere Informationen über die Machthabenden im Verborgenen künftig immer im geschlossenen Mitgliedsbereich.

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